Zusatzqualifikation - Pflanzenschutz ein erfolgreicher Start

 

Bei Pflanzenschutzmitteln ist die Selbstbedienung im Raiffeisenmarkt verboten. Jeder Kunde ist beim Kauf über die richtige Anwendung des Pflanzenschutzmittels einzeln zu unterrichten, insbesondere über Anwendungsverbote und -beschränkungen. Wer im Einzelhandel oder im Versandhandel Pflanzenschutzmittel abgibt, muss die nötigen fachlichen Kenntnisse haben und diese der zuständigen Behörde bei Kontrollen nachweisen.

Genau diese Fachkenntnis haben nun alle Schüler des Einzelhandels bei der zuständigen Landwirtschaftskammer NRW in Münster in einer Sachkundeprüfung nachgewiesen. Sie dürfen nun während ihrer Ausbildung Kleinmengen an Pflanzenschutzmitteln an Kunden verkaufen. Doch bevor die unterschiedlichen Mittel verkauft werden, ist eine intensive Kundenberatung notwendig.


Pflanzenschutzmittel sollen Pflanzenerzeugnisse und Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen (wie im Ackerbau, Weinbau oder Obstbau) vor Schadorganismen und anderen Beeinträchtigungen schützen. Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewandt werden, wenn damit zu rechnen ist, dass ihre Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und/oder Tier oder auf das Grundwasser hat. Auch andere erhebliche schädliche Auswirkungen, vor allem auf den Naturhaushalt, müssen ausgeschlossen werden. In einer intensiven Vorbereitung während des Schulblocks am GenoKolleg sammelten die Schüler die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese dürfen sie nun in ihren täglichen Arbeitsalltag einbringen.

Das GenoKolleg gratuliert recht herzlich zu dieser hervorragenden Leistung.

 

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